CARINA SCHÖNFELD, M.SC.
PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTIN
TIEFENPSYCHOLOGISCH FUNDIERTE PSYCHOTHERAPIE
CARINA SCHÖNFELD, M.SC.
PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTIN
TIEFENPSYCHOLOGISCH FUNDIERTE PSYCHOTHERAPIE
In der Einzeltherapie haben wir bis zu 7 Stunden Zeit, in denen wir uns kennenlernen können, Ihr Anliegen klären können und in denen wir gemeinsam besprechen, ob eine Tiefenpsychologische Behandlung für Sie passend ist. Für diese Phase lasse ich mir bewusst Zeit, da eine ausreichend vertrauensvolle therapeutische Beziehung maßgeblich zum Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung beiträgt. Erst im Anschluss wird eine Therapie beantragt.
Sie können jederzeit einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Eine Überweisung ist nicht notwendig!
Gesetzlich versichert:
Bei entsprechender Indikation wird eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel entstehen keine zusätzlichen Kosten. Inwiefern diese Indikation gegeben ist, wird in den ersten drei Sprechstunden festgestellt. Aktuell arbeite ich auf einen halben sogenannten Versorgungsauftrag. Dieser begrenzt die Anzahlt an Stunden, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Aus diesem Grund kann es immer wieder zu Wartezeiten kommen, wenn die Kostenübernahme einer gesetzlichen Krankenkasse gewünscht ist.
Privat versichert:
private Krankenversicherungen tragen in der Regel 5 Probatorische Sitzungen. Ob eine anschließende Übernahme der Kosten möglich ist, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung.
Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2000, die die Honorare für psychologische Psychotherapeuten bei Privatbehandlungen in Deutschland regelt. Während die Vergütung für gesetzlich Versicherte regelmäßig an die steigenden Kostenstrukturen angepasst wurde, sind die Honorare für privat Versicherte seit über 20 Jahren unverändert geblieben. Dies führt mittlerweile dazu, dass die Vergütung für eine Therapiestunde bei gesetzlich Versicherten höher ist als bei privat Versicherten. Daher kann es vorkommen, dass Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig übernimmt und Sie für die Differenz selbst aufkommen müssen. Je nach Aufwand wird Ihnen der 2,3-fache bis 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt. Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt der 2,3-fache GOP-Satz einer Tiefenpsychologischen Behandlung 92,50 pro 50 min Behandlung. Hinzukommt eventueller Zusatzaufwand für Diagnostik oder Berichte an den Gutachter. Gerne Unterstütze ich Sie bei der Beantragung einer Kostenübernahme ihrer Krankenversicherung.
Montag bis Donnerstag: 07:00 - 16:00
Freitags: 09:00 - 13:00
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Termine sind nur nach Vereinbarung möglich!
Telefon:
015161176304
E-Mail:
info@schoenfeld-psychotherapie.de
Carina Schönfeld, M.Sc. Psych.
Elisabethenstraße 34
64283 Darmstadt
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