Therapie

Einzeltherapie

Ablauf

In der Einzeltherapie haben wir bis zu 7 Stunden Zeit, in denen wir uns kennenlernen können, Ihr Anliegen klären können und in denen wir gemeinsam besprechen, ob eine Tiefenpsychologische Behandlung für Sie passend ist. Für diese Phase lasse ich mir bewusst Zeit, da eine ausreichend vertrauensvolle therapeutische Beziehung maßgeblich zum Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung beiträgt. Erst im Anschluss wird eine Therapie beantragt.

 

  • Sprechstunden (bis 3 Stunden): Wir lernen uns kennen und besprechen Erwartungen und Bedenken einer Psychotherapie.
  • Probatorik (bis 4 Stunden): Im Austausch mit Ihnen versuche ich mir ein Bild darüber zu machen, ob und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie sinnvoll ist.
  • Kurzzeittherapie (bis 24 Stunden): Wenn wir uns für ein Zusammenarbeiten entscheiden, wird bei der Krankenkasse zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt. Diese beinhaltet maximal 24 Stunden.
  • Langzeittherapie (bis 100 Stunden): Bei Bedarf kann im Anschluss auch eine Langzeittherapie beantragt werden. Diese kann in der Tiefenpsychologischen Arbeit bis zu 100 Sitzungen in Anspruch nehmen.

 

Sie können jederzeit einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Eine Überweisung ist nicht notwendig!

Kostenübernahme

Gesetzlich versichert:

Bei entsprechender Indikation wird eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In der Regel entstehen keine zusätzlichen Kosten. Inwiefern diese Indikation gegeben ist, wird in den ersten drei Sprechstunden festgestellt. Aktuell arbeite ich auf einen halben sogenannten Versorgungsauftrag. Dieser begrenzt die Anzahlt an Stunden, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Aus diesem Grund kann es immer wieder zu Wartezeiten kommen, wenn die Kostenübernahme einer gesetzlichen Krankenkasse gewünscht ist.

Privat versichert:

private Krankenversicherungen tragen in der Regel 5 Probatorische Sitzungen. Ob eine anschließende Übernahme der Kosten möglich ist, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung. 

 

Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2000, die die Honorare für psychologische Psychotherapeuten bei Privatbehandlungen in Deutschland regelt. Während die Vergütung für gesetzlich Versicherte regelmäßig an die steigenden Kostenstrukturen angepasst wurde, sind die Honorare für privat Versicherte seit über 20 Jahren unverändert geblieben. Dies führt mittlerweile dazu, dass die Vergütung für eine Therapiestunde bei gesetzlich Versicherten höher ist als bei privat Versicherten. Daher kann es vorkommen, dass Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig übernimmt und Sie für die Differenz selbst aufkommen müssen. Je nach Aufwand wird Ihnen der 2,3-fache bis 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt. Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt der 2,3-fache GOP-Satz einer Tiefenpsychologischen Behandlung 92,50 pro 50 min Behandlung. Hinzukommt eventueller Zusatzaufwand für Diagnostik oder Berichte an den Gutachter. Gerne Unterstütze ich Sie bei der Beantragung einer Kostenübernahme ihrer Krankenversicherung. 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:  07:00 - 16:00

Freitags: 09:00 - 13:00

 

Die aktuellen telefonischen Sprechzeiten finden 

Sie auf der Startseite

 

Termine sind nur nach Vereinbarung möglich!

Kontakt

Telefon:

015161176304

 

E-Mail:

info@schoenfeld-psychotherapie.de

Adresse

Carina Schönfeld, M.Sc. Psych.

Elisabethenstraße 34

64283 Darmstadt

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.